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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 ANWENDBARKEIT

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) der Firma MaD Reporting GmbH mit Sitz in Wien/Österreich gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Vertrags- und Lieferbeziehungen, insbesondere auf Durchführung, Inhalt und Leistung von IT-Dienstleistungen und die Lieferung von Softwarelizenzen zwischen der MaD Reporting GmbH und ihren Kunden.

1.2 Diese Bedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt die MaD Reporting GmbH nicht an, es sei denn, die MaD Reporting GmbH hat ihrer Geltung schriftlich zugestimmt.

1.3 Bei bestehenden Geschäftsbeziehungen gelten diese Bedingungen ab erstmaliger Bezugnahme für alle nachfolgenden Geschäfte zwischen der MaD Reporting GmbH und dem Kunden, auch wenn die MaD Reporting GmbH bei nachfolgenden Geschäften nicht ausdrücklich auf diese Bedingungen Bezug nimmt.

2 VERTRAGSABSCHLUSS, LIEFERUNG, PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

2.1 Angebote der MaD Reporting GmbH sind bis zur endgültigen Auftragsbestätigung freibleibend und unverbindlich, sofern im Angebot kein Gültigkeitsdatum genannt ist. Die mündliche oder schriftliche Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot an die MaD Reporting GmbH. Der Vertrag zwischen der MaD Reporting GmbH und dem Kunden kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der MaD Reporting GmbH zustande. Sondervereinbarungen, Nebenabreden oder Änderungen bedürfen stets der schriftlichen Bestätigung der MaD Reporting GmbH.

2.2 Technische und konstruktionsbedingte Abweichungen von den Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen, wie z. B. Änderungen in Modell, Aufbau und Material im Zuge des technischen Fortschritts oder bei Änderung der Marktlage, sind vorbehalten und daraus können vom Kunden keine Rechte gegen die MaD Reporting GmbH abgeleitet werden.

2.3 Alle Liefer- und Leistungstermine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich feste Termine schriftlich bestätigt werden. Liefer- oder Leistungsfristen beginnen mit dem in der Auftragsbestätigung genannten Datum, jedoch nicht vor vollständiger und ordnungsgemäßer Erfüllung aller Pflichten des Kunden, insbesondere der Erfüllung der technischen Voraussetzungen und der Erfüllung der Pflichten nach den nachfolgenden Regelungen dieser Bedingungen sowie den vollständigen Eingang aller vereinbarten Zahlungen oder Vorauszahlungen auf unserem Bankkonto.

2.4 Bei höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Ereignissen, die die MaD Reporting GmbH nicht zu vertreten hat (insbesondere Produktionsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Hoheitsverletzungen, Naturkatastrophen u.a.) Termine und Fristen für die Ausführung verlängern sich um die Dauer der Unterbrechung und einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Über den Eintritt und das Ende derartiger Bedingungen wird die MaD Reporting GmbH den Kunden unverzüglich unterrichten. Wird der MaD Reporting GmbH die Erfüllung ihrer Verpflichtungen durch solche Ereignisse ganz oder teilweise unmöglich, so wird die MaD Reporting GmbH im betroffenen Umfang von diesen Verpflichtungen frei. Etwaige Vorauszahlungen des Kunden werden unverzüglich zurückerstattet. Abgesehen von solchen Rückerstattungen hat der Kunde keinen Anspruch auf weitere Entschädigungen.

2.5 Es gilt die aktuelle Preisliste der MaD Reporting GmbH, sofern keine andere Preisvereinbarung schriftlich getroffen wurde. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sind wiederholte oder dauerhafte Leistungen zu erbringen, ist die Erstattung der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Mehrwertsteuer maßgebend.

2.6 ) Einmalige vertragliche Zahlungen (einmaliges Nutzungsentgelt für Software, Kaufpreis für Hardware, Entgelte für einmalige Leistungen) sind 30 Tage nach Leistungserbringung bzw. Wareneingang fällig. Zahlungen sind am Fälligkeitstag ohne jeden Abzug zu leisten.

2.7 IBei Dienstleistungen wird dieser Vergütung ein 8-Stunden-Arbeitstag zugrunde gelegt. Die Spesen sind entsprechend der im Angebot angegebenen Spesenhöhe zu bezahlen. Kosten für Zusatzleistungen und Leistungen, die durch unrichtige oder unvollständige Angaben des Kunden, nicht nachweisbare Mängelansprüche oder unsachgemäße Verwendung des Systems entstehen, trägt der Kunde.

2.8 Die MaD Reporting GmbH ist berechtigt, die Zahlungen auf andere Forderungen des Kunden anzurechnen, deren Zahlung auf die älteste Forderung, dann auf die Kosten, Zinsen und zuletzt auf den Hauptbetrag anzurechnen ist.

2.9 Der Kunde kann gegen Forderungen der MaD Reporting GmbH nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenforderungen aufrechnen.

2.10 Nach 30 Tagen ab Zugang der Rechnung und deren Fälligkeit gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Zahlungsverzug wird mit 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet und entsprechend in Rechnung gestellt.

3 MITWIRKUNGSPFLICHT DES KUNDEN

3.1 Der Kunde hat der MaD Reporting GmbH vor Beginn der Arbeiten alle zur Erfüllung seiner Verpflichtungen erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und fehlerfrei zur Verfügung zu stellen. Dies gilt insbesondere für Geräte, Anlagen, Programme und Programmteile, die mit der zu liefernden oder zu erstellenden Software zusammenarbeiten müssen oder die Ergebnisse der Beratungs- oder Programmierleistungen von MaD Reporting beeinflussen oder durch diese bewirkt werden GmbH. Sollte nach Auffassung der MaD Reporting GmbH im Zuge der Auftragsdurchführung ein Bedarf an weiteren Informationen entstehen, hat der Kunde diese auf einfache Anfrage der MaD Reporting GmbH unverzüglich zur Verfügung zu stellen . Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht rechtzeitig nach, so ist der Kunde der MaD Reporting GmbH für den dadurch entstehenden Mehraufwand zu ersetzen.

3.2 Änderungen der bei Auftragserteilung ursprünglich bestehenden oder vom Kunden mitgeteilten technischen Voraussetzungen in der Zeit zwischen Vertragsschluss und Beginn der Leistungserbringung durch die MaD Reporting GmbH oder während der Ausführung des Auftrages sind für den Konto des Kunden. Der Kunde ist der MaD Reporting GmbH für den dadurch entstehenden Mehraufwand zu vergüten.

3.3 Der Kunde ist im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit der MaD Reporting GmbH verpflichtet, für die EDV-Systeme des Kunden die üblichen Schutzmaßnahmen gegen Systemschäden oder Datenverlust zu treffen, insbesondere durch Einsatz eines geeigneten Antivirenprogramms und regelmäßige Datensicherungen. Jegliche Verantwortung der MaD Reporting GmbH für Datenverluste ist somit gesetzlich ausgeschlossen.

4 LEISTUNGSUMFANG, NUTZUNGSRECHTE

4.1 Für den Umfang der Pflichten der MaD Reporting GmbH ist die Beschreibung des Liefer- bzw. Leistungsumfangs in der Auftragsbestätigung maßgebend. Soweit sich der Leistungsumfang der MaD Reporting GmbH nicht auf die Lieferung und ggf. Anpassung von Standardsoftware beschränkt, erstellen die MaD Reporting GmbH und der Kunde eine genaue Beschreibung der Absichten der von MaD Reporting GmbH geschuldeten Lieferpflicht sowie eine konkrete Projektbeschreibung und Pflichtenheft mit Angabe des Arbeitszeitaufwandes, des Betriebsortes und sonstiger besonderer Bedingungen, die bei Auftragserfüllung zu erfüllen sind.

4.2 Die Mitwirkung und Unterstützung der MaD Reporting GmbH bei der Erstellung der vorstehenden Beschreibungs- und Pflichtenliste ist vom Kunden an die MaD Reporting GmbH zu zahlen.

4.3 ) Datenträger, auf denen Software oder sonstige Programmausgaben gespeichert oder definiert sind, die von der MaD Reporting GmbH im Rahmen der Auftragserfüllung geliefert werden, sowie die dazugehörigen Handbücher bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der MaD Reporting GmbH vollständig gemacht. Soweit Datenträger Eigentum des Kunden werden, behält sich MaD Reporting GmbH das Urheber- und alle sonstigen Nutzungs- und Schutzrechte an der darauf gespeicherten Software oder sonstigen gespeicherten Inhalten vor, es sei denn, dem Kunden wurden bestimmte Rechte ausdrücklich eingeräumt.

4.4 Zum Lieferumfang der MaD Reporting GmbH gehört Software, die urheberrechtlich oder durch andere gewerbliche Schutzrechte, wie z. B. Patente, geschützt ist. Gleiches gilt für sonstige Leistungen der MaD Reporting GmbH, insbesondere individuelle Programmierarbeiten. Die MaD Reporting GmbH räumt dem Kunden ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich unbefristetes Recht zur ausschließlichen eigenen Nutzung ein. Mit Ausnahme der Rechte im letzten Satz verbleiben alle übrigen Rechte an der Software und an allen Ergebnissen der für den Kunden erbrachten Leistungen und den ihnen zugrunde liegenden Leistungen sowie allen sonstigen geschützten Leistungen bei der MaD Reporting GmbH.

4.5 Die MaD Reporting GmbH gestattet die Nutzung ihrer Software auf einem Rechner/Server bzw. der in der Auftragsbestätigung angegebenen Anzahl Rechner/Server laut der EULA (https://www.mail-and-deploy.com/de/lizenzbedingungen/). Überschreitet der Kunde die festgelegte Anzahl an Rechnern/Servern auch nur einmal, ist der Kunde verpflichtet, der MaD Reporting GmbH Schadensersatz zu leisten. Die Höhe des Schadensersatzes berechnet sich mit dem Doppelten der Nutzungsrechte nach der jeweils gültigen Preisliste der MaD Reporting GmbH.

4.6 Soweit die Leistungen und Lieferungen der MaD Reporting GmbH auch Drittsoftware oder sonstige geschützte Lieferungen Dritter beinhalten, bleiben die Rechte dieser Dritten unberührt. Der Kunde ist verpflichtet, die Rechte dieser Dritten und allfällige Nutzungsbeschränkungen zu beachten. Verletzt der Kunde diese Verpflichtung, so geht der hieraus entstehende Schaden ausschließlich zu Lasten des Kunden. Der Kunde stellt die MaD Reporting GmbH von allen möglichen Ansprüchen Dritter frei.

4.7 Bei Verletzung von Schutzrechten Dritter, bei Zahlungsverzug oder sonstigen Vertragsverletzungen kann die MaD Reporting GmbH dem Kunden das Nutzungsrecht mit Wirkung jederzeit widerrufen. Der Kunde wird hierdurch nicht von seinen Verpflichtungen entbunden. Die MaD Reporting GmbH wird die widerrufenen Rechte wiederherstellen, wenn alle Verpflichtungen des Kunden vollständig erfüllt sind. Entstehen der MaD Reporting GmbH hierdurch Kosten, so sind diese Kosten vollständig vom Kunden zu tragen und vom Kunden vollständig zu bezahlen.

4.8 Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung der MaD Reporting GmbH von der MaD Reporting GmbH produzierte oder erstellte Software oder sonstiges geschütztes Material direkt oder indirekt zu kopieren, zu vervielfältigen oder direkt oder indirekt an Dritte weiterzugeben, noch darf der Kunde von der MaD Reporting GmbH erhaltene geschützte Produkte zerlegen, bearbeiten, modifizieren, verändern oder ganz oder teilweise in Software oder andere Produkte integrieren. (Siehe EULA)

4.9 Die MaD Reporting GmbH ist nicht verpflichtet, dem Kunden den Quellcode der gelieferten Software oder Programmarbeit zur Verfügung zu stellen oder die Ergebnisse von Vorarbeiten, auf denen solche Software- oder Programmierergebnisse beruhen, herauszugeben, es sei denn, dies wird in der Auftragsbestätigung von zugesagt MaD Reporting GmbH.

4.10 IEntwickelt die MaD Reporting GmbH neue Versionen der gelieferten Software, hat der Kunde ohne besondere Vereinbarung keinen Anspruch auf die neue Version (Upgrades).

5 ANNAHME

5.1 Standardsoftware gilt mit der Auslieferung an den Kunden oder der Installation beim Kunden als vom Kunden von der MaD Reporting GmbH abgenommen. Es ist weder eine spezielle Funktionsprüfung noch eine spezielle Abnahme erforderlich.

5.2 Soweit es sich nicht um Standardsoftware handelt, erfolgt die Abnahme aller Leistungen nach einem Funktionstest gemäß den Angaben in der Auftragsbestätigung der MaD Reporting GmbH oder einer gesondert vereinbarten Beschreibung des Lieferumfangs. Bei erfolgreichem Abschluss der Funktionsprüfung ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet.

5.3 Wird keine ausdrückliche Abnahme erklärt und nutzt der Kunde das Produkt 14 Tage lang ohne Beanstandung, so gilt das Produkt als abgenommen, auch wenn keine gemeinsame Funktionsprüfung stattgefunden hat.

5.4 Sind unterschiedliche Zeitpunkte für das Erreichen der Funktionsfähigkeit verschiedener Teile des Gesamtlieferumfangs vereinbart, beschränkt sich die Funktionsprüfung jeweils auf die entsprechende Teillieferung. Die Abnahme der letzten Teillieferung gilt als Abnahme der Gesamtlieferung durch die MaD Reporting GmbH.

5.5 Der Kunde kann die Abnahme nicht mit der Begründung verweigern, dass sich im Laufe der Arbeiten andere Anforderungen an die Leistungsbeschreibung ergeben haben, es sei denn, diese Abweichungen im Zuge der Projektdurchführung wurden schriftlich vereinbart.

6 EIGENTUMSVORBEHALT

6.1 Die vertragsgegenständliche gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller von der MaD Reporting GmbH an den Kunden gelieferten Waren Eigentum der MaD Reporting GmbH. Dies gilt auch für alle Kopien von Software, die auf Datenträger oder online übertragen werden, sowie für das Begleitmaterial. Werden ausschließlich Nutzungsrechte an Software eingeräumt, gilt die vorstehende Regelung entsprechend für die überlassenen Datenträger.

6.2 Der Kunde ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verarbeiten, umzubilden oder sonst den eigenen Bedürfnissen anzupassen, wenn der Kunde nicht in Zahlungsverzug gerät und es den Lizenzbedingungen (EULA – https://www.mail-and-deploy.com/de/lizenzbedingungen/) der MaD Reporting GmbH nicht widerspricht. Verpfändung oder Sicherungsübereignung sind unzulässig. Forderungen aus der Weiterveräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund tritt der Kunde mit Vertragsschluss an die MaD Reporting GmbH in dem Umfang ab, der dem Miteigentumsanteil der MaD Reporting GmbH entspricht. Die MaD Reporting GmbH ermächtigt den Kunden (jederzeit widerruflich), die an die MaD Reporting GmbH abgetretenen Forderungen auf eigene Rechnung und im eigenen Namen einzuziehen. Auf Verlangen der MaD Reporting GmbH hat der Kunde die Abtretung offenzulegen und die entsprechenden und erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

6.3 Bei Rechten Dritter an der Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändungen, hat der Kunde auf das Eigentum der MaD Reporting GmbH hinzuweisen und diese unverzüglich zu benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die MaD Reporting GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden abzuholen oder ggf Herausgabeansprüche Dritter abzutreten. In der Abholung der Vorbehaltsware durch die MaD Reporting GmbH liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen durch den Kunden stets für die MaD Reporting GmbH als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung. Erlischt das Eigentum oder Miteigentum der MaD Reporting GmbH durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung, so geht das Eigentum oder Miteigentum des Kunden an einheitlicher Ware wertanteilmäßig (Rechnungswert ohne gesetzliche Mehrwertsteuer) auf die MaD Reporting GmbH über (jederzeit anwendbar). Der Kunde verwahrt in diesem Fall das Eigentum oder Miteigentum der MaD Reporting GmbH unentgeltlich.

7 GEWÄHRLEISTUNG, HAFTUNG

7.1 Dem Kunden ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik unmöglich ist, absolut fehlerfreie Software zu erstellen.

7.2 Die MaD Reporting GmbH gewährleistet, dass die von der MaD Reporting GmbH hergestellte Software oder das Produkt keine Rechte Dritter verletzt. Wird die vertragsgemäße Nutzung der Software durch den Kunden dennoch wegen der Verletzung geltender Rechte Dritter eingeschränkt oder verhindert, so hat die MaD Reporting GmbH die freie Wahl, die Lieferung so zu ändern, dass der Dritte Rechte nicht mehr verletzt werden oder die Software so zu ersetzen, dass diese Rechte nicht mehr verletzt werden, in beiden Fällen aber das vereinbarte Leistungsziel noch erreicht wird, oder mit diesem Dritten auf eigene Kosten einen Lizenzvertrag abzuschließen. Bei Streitigkeiten zwischen dem Kunden und Dritten über Verletzungen von Rechten oder geistigen Eigentums ist die MaD Reporting GmbH federführend und entscheidungsbefugt. Kommt der Kunde ohne Beteiligung der MaD Reporting GmbH zu einer Einigung mit dem Dritten oder führt er mit diesen einen Rechtsstreit, so kann aus dem Gesamtprozess keine Haftung der MaD Reporting GmbH erwachsen.

7.3 Zusicherungen oder Garantien für die technischen Details der gelieferten Software oder des sonstigen Lieferumfangs, die über die Angaben in etwaigen Dokumentationen oder den vertraglichen Vereinbarungen hinausgehen, werden von der MaD Reporting GmbH nicht übernommen.

7.4 Bei etwaigen Mängeln ist die MaD Reporting GmbH berechtigt, innerhalb angemessener Frist zwei Nachbesserungsversuche zu unternehmen, bevor der Kunde weitergehende Ansprüche geltend machen kann. Eine Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die Störung auf Umständen oder Umständen beruht, die der Kunde zu vertreten hat, insbesondere wenn der Kunde seine Mitwirkungs- und Unterstützungspflichten nicht erfüllt hat.

7.5 Soweit die neu hergestellten Produkte, zur Verwendung überlassenen Produkte oder deren von der MaD Reporting GmbH verkauften Teile im Zeitpunkt der Übergabe oder Bereitstellung Mängel aufweisen, die den Wert oder die Tauglichkeit des Produktes für den Vertrag aufheben oder erheblich mindern Verwendung gemäß der Leistungsbeschreibung, kann der Kunde die Verbesserung nur im Rahmen der Sach- und Rechtsmängelhaftung zunächst verlangen. Die Produkte gelten nicht als mangelhaft, auch wenn sie im Wesentlichen nicht den Spezifikationen und Dokumentationen in ihrer Version der betroffenen Software entsprechen.

7.6 Der Nachbesserungsversuch ist ausgeschlossen, wenn die Nachbesserung mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre. Die Nachbesserung erfolgt grundsätzlich kostenlos. Verlegt der Kunde die gekauften Produkte nach der Lieferung an einen anderen Ort als seinen Wohn- oder Geschäftssitz, hat der Kunde die durch die Nachbesserung entstehenden Mehrkosten zu tragen, wenn die Verbringung der Produkte nicht dem vertragsgemäßen Gebrauch entspricht. Ist das Recht auf Nachbesserung ausgeschlossen oder können die Mängel durch die Nachbesserung nicht innerhalb von 3 Monaten nach Mitteilung beseitigt werden, kann der Kunde die gesetzlichen Gewährleistungsrechte geltend machen, insbesondere Herabsetzung der Lizenzgebühr verlangen.

7.7 Beratungs- und sonstige Dienstleistungen werden von der MaD Reporting GmbH nach bestem Wissen, entsprechend den für die jeweilige Software und Dienstleistung veröffentlichten Standards und mit dem Ziel erbracht, dem Kunden seine Arbeit mit dem Produkt zu ermöglichen. Eine Garantie für erfolgreiche Leistungen wird nicht übernommen.

7.8 Eine Mängelrüge muss möglichst genau und unverzüglich nach der ersten Störungs- oder Fehlermeldung schriftlich unter Angabe des Betriebsablaufs, der zur Störung geführt hat, erfolgen. Eigene Fehlerbeseitigungsversuche führen in der Regel zu größeren Schäden, für die die MaD Reporting GmbH nicht haftet. Insbesondere haftet die MaD Reporting GmbH nicht für Schäden, die auf unsachgemäße Handhabung, Bedienung oder Eingabe, unsachgemäße Installation oder Nutzung, unbefugten Zugriff auf Quellcode und vertragswidrige Nutzung mit nicht freigegebenen Betriebssystemen oder sonstiger Software zurückzuführen sind. Die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht bleibt unberührt. Stellt sich der gerügte Mangel als Folge der vorgenannten Umstände heraus, hat der Kunde die dadurch entstandenen Aufwendungen der MaD Reporting GmbH nach den jeweils gültigen Sätzen der jeweils gültigen Preisliste für Dienstleistungen zu erstatten. Die MaD Reporting GmbH ist jedoch nicht verpflichtet, die entsprechende Leistung zu erbringen. Dies gilt entsprechend für die Fälle, in denen Verbesserungen der MaD Reporting GmbH nur unerheblich erschwert, behindert oder erweitert wurden.

7.9 Mängelgewährleistungsansprüche erlöschen, wenn sie später als zwölf Monate ab Lieferdatum geltend gemacht werden.

7.10 Die MaD Reporting GmbH haftet für Schäden, die nicht am Lieferumfang selbst liegen, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ihrer Organe oder leitenden Angestellten oder bei Verschulden deren Abwesenheit von der MaD Reporting GmbH garantiert wurde oder die die MaD Reporting GmbH arglistig unterlassen hat. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die MaD Reporting GmbH auch bei grober Fahrlässigkeit nicht-leitender Angestellter. Die Haftung nach Produkthaftungsvorschriften bleibt unberührt. Alle anderen Haftungen der MaD Reporting GmbH sind ausgeschlossen.

8 Gewerbliche Schutzrechte der MaD Reporting GmbH

8.1 Die MaD Reporting GmbH bleibt Inhaberin aller Rechte an der dem Kunden überlassenen Software, an allen Teilen davon oder an der ganz oder teilweise von der Software abgeleiteten Software einschließlich der dazugehörigen Materialien. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde die Software im vertraglich zulässigen Umfang ändert oder mit eigener oder fremder Software verbindet. Es steht der MaD Reporting GmbH frei, die im Rahmen der Bestellung des Kunden oder durch dessen Entwicklungsauftrags erlangten Arbeitsergebnisse wie Software, Ideen, Methoden, Verfahren und technisches Wissen zu nutzen und zu verwerten, insbesondere zu veröffentlichen, zu vervielfältigen, zu erweitern, zu bearbeiten, zu verändern oder nach eigenem Ermessen unter Ihrem eigenen Namen in andere Software zu integrieren oder einzubinden. Der Kunde darf die vorliegenden Kennzeichnungen, Schutzrechtsvermerke oder Schutzvermerke der MaD Reporting GmbH nicht aus der Software entfernen und hat sie ggf. auch in die erstellten Kopien aufzunehmen. Die MaD Reporting GmbH stellt den Kunden von allen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten an der von der MaD Reporting GmbH entwickelten und überlassenen Software in den vertragsgemäßen Versionen frei. Sollte eine solche Haftung entstehen, ist es erforderlich, dass der Kunde keine schriftlichen oder mündlichen Erklärungen gegenüber Dritten über die Verletzung von Schutzrechten abgibt, insbesondere keine Rechte oder Umstände anerkennt und keine Haftung übernimmt . Darüber hinaus darf der Kunde die Software ohne vorherige schriftliche Zustimmung der MaD Reporting GmbH nicht mit Software Dritter kombinieren und die Software nicht anders als bestimmungsgemäß verwenden.


8.2 Die MaD Reporting GmbH ist berechtigt, aufgrund eines Schutzrechtsanspruchs Dritter auf eigene Kosten notwendige Softwareänderungen beim Kunden vorzunehmen. Der Kunde kann hieraus keine vertraglichen Rechte herleiten. Der Kunde hat MaD Reporting GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn dem Kunden die Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten an dem von der MaD Reporting GmbH gelieferten Produkt angezeigt wird. Der Kunde darf die Software nur für eigene Zwecke nutzen, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Kunde darf Kopien der überlassenen Software nur zu Sicherungszwecken anfertigen. Kopien von übergebenen Unterlagen wie Dokumentationen, Bedienungsanleitungen etc. dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der MaD Reporting GmbH angefertigt werden. Der Kunde haftet gegenüber der MaD Reporting GmbH für alle Schäden, die aus der Verletzung der vorstehenden Pflichten des Kunden resultieren.

9 DATENSCHUTZ, GEHEIMHALTUNG

9.1 Der Kunde wird gemäß DSGVO darauf hingewiesen, dass die MaD Reporting GmbH Nutzerdaten in maschinenlesbarer Form speichert und im Rahmen der Vertragserfüllung verarbeitet. Zur Erfüllung des Vertragszwecks gehört die Freigabe dieser Daten. Alle Daten werden vertraulich behandelt, sie werden nicht an Dritte weitergegeben. Des weiteren gelten die weiteren Datenschutzbestimmungen der MaD Reporting GmbH (https://www.mail-and-deploy.com/de/datenschutz/)

9.2 Von der MaD Reporting GmbH dem Kunden oder seinen Mitarbeitern mitgeteilte Passwörter sind geheim zu halten und dürfen Dritten weder zugänglich gemacht noch weitergegeben werden. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

10 WERBUNG

10.1 Die MaD Reporting GmbH ist berechtigt, ab Vertragsschluss auf das bestehende Vertragsverhältnis hinzuweisen und öffentlich bekannt zu machen, indem die Firma des Kunden in die Referenzliste aufgenommen wird.

11 ABWERBEVERBOT

11.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, im Rahmen dieses Vertrages für den Auftraggeber tätiges Personal der MaD Reporting GmbH weder direkt noch indirekt abzuwerben.

11.2 Verstößt der Auftraggeber gegen dieses Personalabwerbungsverbot, hat er dem Auftraggeber eine kumulierte Vertragsstrafe von einem Jahr Gesamtvergütung des abgeworbenen Personals zu zahlen. Die MaD Reporting GmbH ist berechtigt, die tatsächliche Erfüllung des Abwerbeverbots und die Zahlung der Vertragsstrafe zu verlangen.

12 SCHLUSSVEREINBARUNGEN

12.1 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts des Kunden gegenüber der MaD Reporting GmbH ist ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Übertragung von Rechten und Rechtsansprüchen aus dem Vertrag durch den Kunden ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der MaD Reporting GmbH wirksam.

12.2 Die Vertragslaufzeit wird durch einen besonderen Vertrag bestimmt, der auf Grundlage dieser AGB geschlossen wird. Für die vorzeitige Beendigung dieses Vertrages gelten die gesetzlichen Vorschriften.

12.3 Dem Schriftformerfordernis in den vorstehenden Bedingungen genügt auch die elektronische Übermittlung per Telefax oder E-Mail. Spätere Ergänzungen oder Änderungen der getroffenen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Der mündliche Verzicht auf die Schriftform ist ausgeschlossen.

12.4 Gerichtsstand und Erfüllungsort des Vertrages ist Wien, Österreich.

12.5 Das Vertragsverhältnis zwischen der MaD Reporting GmbH und dem Kunden unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Österreich. Die Regelungen des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Warenkauf werden abbedungen.

12.6 Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder auf ihnen beruhender weiterer Bedingungen und Vereinbarungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die wirtschaftlich vernünftige und zulässige Regelung, die die Vertragsparteien unter Berücksichtigung der Unwirksamkeit oder Lücke nach Sinn und Zweck der Bedingungen gewollt oder gewollt hätten.